Hypnosetherapie
Hypnose …
… ein faszinierendes und facettenreiches Thema! Vielleicht, oder gerade deshalb, ranken sich Mystik, Halbwahrheiten oder Missverständnisse in der Öffentlichkeit. So zum Beispiel die häufig gestellte Frage:
Wirkkraft der Hypnose
Beispiele für die Wirkkraft der Hypnose:
A) Gewichtsreduktion: Nach einer Studie zur Gewichtsreduktion aus dem Jahre 2001, bei der 21 Patienten mit Hypnose und 22 Patienten mit Verhaltenstherapie behandelt wurden, zeigte sich eine signifikante Erniedrigung des BMI (Body Mass Index) um mehr als 2,5 Punkte und auch nach Beendigung der Hypnotherapie verloren die Probanden der Hypnosegruppe weiter an Gewicht. Zudem berichtete ein Teil der Studienteilnehmer über eine Erhöhung der Lebenszufriedenheit, der Selbstwirksamkeit und der Gesundheit (1).
B) Schlaflosigkeit: Schlaflosigkeit mit Einschlaf- und Durchschlafstörungen ist ein weit verbreitetes Problem. Nach der Behandlung von Schlaflosigkeit mit Hypnose zeigt sich eine Verkürzung der Wachliegezeit von 70 Minuten/Nacht auf durschnittlich 25 min. Bei 90 % der Studienteilnehmern wurde mit Hypnose eine Verbesserung der Schlaflosigkeit erreicht (2).
C) Migräne: Bei der Untersuchung einer 16 Personen starken Probandengruppe konnte nach der Behandlung mit Hypnose eine Reduktion der Migränetage von 12 Tagen/Monat auf 4 Tage/Monat festgestellt werden. Der Effekt war auch 2 Monate nach Beendigung der Therapie konstant. Die durch mit dem Medikament Natil behandelten Patienten konnten über keine Veränderung der Anzahl der Migränetage berichten. Die corticale Aktivität (die bei Migräne erhöht ist) konnte bei Migräne- Patienten mit Hypnose signifikant unter das Niveau gesunder Personen gesenkt werden. Dabei der durch die Hypnose verursachte Effekt stärker als der durch die medikamentöse Therapie mit Natil (3).
D) Multiple Sklerose: Die Wirksamkeit von Hypnose bei Multipler Sklerose ist in verschiedenen Studien belegt. In Einzelfällen konnte die Wiederherstellung von Gehfähigkeit erreicht werden (4) . Die Schmerzbehandlung bei MS durch Selbst- Hypnose ist effizient und der progressiven Muskelentspannung überlegen (5). Durch Suggestionen können Symptome beseitigt und Körperfunktionen verbessert werden (6).
1) Stich & Mewes (2001): Gewichtsreduktion unter Hypnose und Verhaltenstherapie
2) Schultz & Weinmann (2001): Hypnotherapeutische Behandlung bei primärer Insomnie
3) Faran (2001): Pharmacological and Psychological Approaches of Migraine Treatment
4) Dane, J.R. (1996): Hypnosis for pain and neuromuscular rehabilitation with multiple sclerosis: case summary, literature review, and analysis of outcomes
5) Jensen, M.P. (2009): A comparison of self-hypnosis versus progressive muscle relaxation in patients with multile sclerosis and chronic pain
6) Sutcher, H. (1997): Hypnosis as adjunctive therapy for multiple sclerosis: a progress report
Kontraindikationen
Für jeglichen medizinischen Einsatz, d.h., Diagnose und Behandlung von Krankheiten (Linderung und Heilung) benötigt ein Hypnotiseur die medizinische Befugnis, d.h., er muss Heilpraktiker, Psychotherapeut oder zugelassener Arzt sein.
Geistheiler oder „energetische Heiler“ sind ungeprüft und verfügen über keinerlei amtsärztliche Zulassung oder Befugnis durch das Gesundheitsamt. Ihnen ist die Abgabe und Durchführung medizinischer Therapieangebote grundsätzlich untersagt.
Hypnose sollte nicht angewendet werden bei:
- Geistig behinderten Menschen und Menschen mit Psychosen (Schizophrenie, bipolare Störungen, endogener Depression, Borderline-Störungen, Wahn oder dissoziative Symptome)
- Bei Klienten mit Persönlichkeitsstörungen
- Bei Menschen mit Suchterkrankung (Alkohol-, Drogen,- Medikamenten- oder Schmerzmittelmissbrauch). Die Hypnose hat sich jedoch in derartigen Fällen bestens zur Nachsorge und Rückfallprävention etabliert.
- Bei schweren Herz- und Kreislauferkrankungen, Thrombose-Patienten und Epileptikern
- Bei schwerwiegenden Erkrankungen des zentralen Nervensystems (z.B. Morbus Parkinson)
- Bei Schwangeren (nach deutschem Recht ist eine Behandlung von Schwangeren ausserhalb der Beziehung Hebamme – Arzt nicht immer zulässig)
Als Mindestalter zur Teilnahme an meinen medizinischen Therapieangeboten gilt 16 Jahre.
Kinder und Jugendliche unterhalb dieser Altersbegrenzung können in meiner Praxis leider nicht angenommen werden. Bei Teilnehmer unter 18 Jahren ist zusätzlich die Einwilligung der Eltern erforderlich.